Medizinproduktesicherheit
Entsprechend § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) ist die beauftragte Person für Medizinproduktesicherheit die Kontaktperson für Anwendende, Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten.
Zu den Aufgaben gehört die Koordinierung von Rückrufmaßnahmen der Hersteller oder Behörden, die Umsetzung notwendiger korrektiver Maßnahmen in der Klinik und die Koordienation der internen Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten zu Vorkommnissen mit Medizinprodukten an die Behörde und den Hersteller.
Die erforderlichen Maßnahmen und Prozesse werden zusammen mit den Abteilungen Qualitäts- und Risikomanagement, Wirtschafts- und Versorgungsdienst/Einkauf, Technische Abteilung koordiniert und umgesetzt.